Ahndungskatalog LAV
Zur einheitlichen Ahndung von Verstößen von Verbandsmitgliedern und Gastanglern gegen die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V.
Die Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V. regelt für alle Verbandsmitglieder und Gastangler die Ausübung der Angelfischerei in den Gewässern des gemeinsamen Gewässerfonds. Leider kommt es fahrlässig oder vorsätzlich zu Verstößen, die im LAV bei einer einheitlichen Gewässerordnung auch einheitlich geahndet werden müssen. Verstöße gegen die Landesfischereiordnung sind grundsätzlich der zuständigen Fischereibehörde zu melden. Bei Verstößen gegen die Gewässerordnung soll wie folgt verfahren werden. Unterschieden wird hierbei in fahrlässiges und erstmaliges Fehlverhalten oder vorsätzliches und wiederholtes Fehlverhalten.
Sachverhalt | erstmalig, fahrlässig | wiederholt, vorsätzlich |
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Befahren von Ufer und Wiesenflächen | Verwarnung, Fahrzeug sofort entfernen | mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss |
Verstoß gegen Schonzeit des LAV S.-A. im DAFV | 3 Monate Sperre | mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Verstoß gegen Mindestmaße des LAV S.-A. im DAFV | 3 Monate Sperre | mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Kopfrute mit Raubfischköder | bis 1 Monat Sperre | mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss |
unkameradschaftliches Verhalten | bis 1 Monat Sperre | mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss |
Nichtbeachtung von Einschränkungen, Auflagen | bis 3 Monate Sperre | mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Grund- und Posenangeln mit gleichzeitigem Spinn- oder Flugangeln | bis 3 Monate Sperre | mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Friedfischangeln mit mehr als einem Einzelhaken oder unerlaubtem Angelhaken | 3 Monate Sperre | mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Spinnangeln mit mehreren montierten Kunstködern | bis 1 Monat Sperre | mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Verwendung unerlaubter Mormyschka (Zocker) | bis 3 Monate Sperre | mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Verwendung unerlaubter Köderfische | bis 3 Monate Sperre | mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Verwendung unerlaubter Köder in Salmonidengewässern und Missachtung von Strecken | bis 3 Monate Sperre | Entzug der Erlaubnis und mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Nichteinhaltung von Fangbegrenzungen | bis 3 Monate Sperre | mind. 6 Monate Sperre bis Ausschluss |
Nichtsauberhalten des Angelplatzes | bis 1 Monate Sperre | mind. 3 Monate Sperre bis Ausschluss |